Ankündigung: Sperre Rodelstraße

Rodelstraße

Wichtig für alle Verkehrsteilnehmer: Durch eine Verordnung des Gemeinderates vom 30.03.2023 kommt es jedes Jahr im Zeitraum vom 15. Dezember bis zum 28. Februar in der Gemeindestraße „Rodelstraße“ in Rohrbrunn vom Haus Mitterberg 45 bis zum Haus Rodelstraße 10 zu einem dauerhaften Fahrverbot in beiden Fahrtrichtungen.

Durch diese Sperre wird in diesem Straßenabschnitt das gefahrlose Ausüben von Wintersport (Rodeln, etc.) ermöglicht. Im genannten Zeitraum erfolgt selbstredlich auch kein Winterdienst im gesperrten Abschnitt.

Wir ersuchen alle Verkehrsteilnehmer, das Fahrverbot ausnahmslos einzuhalten! Bei Missachtung besteht große Gefahr für die Wintersportler!

12.12.2023