Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn
Die Befüllung von Schwimmbecken, Teichen & Poolanlagen darf nur nach vorheriger Rücksprache mit den jeweiligen Wassergenossenschaften durchgeführt werden. Die Freiwilligen Feuerwehren dürfen selbstständig keine Befüllungen durchführen.
22.04.2024